Die Prüfung Ihrer Anlage vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit stellt eine wichtige juristische Komponente in Ihrer Planungssicherheit dar.
Oftmals werden bei versäumter Prüfung Mängel, die nach Ablauf der Gewährleistung auftreten, vom Hersteller nicht mehr anerkannt bzw. kehrt sich die Beweislast um.
Eine entsprechende Nachweisführung ist dann meist sehr aufwändig. Folgeschäden und hohe Kosten können die Folge sein.
Leider wird die (gesetzliche) Gewährleistung häufig mit Garantien verwechselt (Stichwort: „Vollwartungsvertrag“). Bei einer über die Gewährleistungszeit hinausgehende Garantie handelt es sich jedoch meist lediglich um eine Garantie für die technische Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf problemlose Behebung etwaiger Mängel besteht dabei meist nicht!
Eine Abnahme vor Ende der Gewährleistung ist also nicht nur aus technischer sondern auch aus juristischer Sicht von enormer Bedeutung.
Hinsichtlich Garantieverlängerungen auf Hauptkomponenten wie Rotorblätter, Getriebe, Generator, Turm etc. ist zu empfehlen, auch vor deren Garantieablauf eine Prüfung durchführen zu lassen
Bei der Gewährleistungsabnahme wird sinnvoller Weise die wiederkehrende Prüfung gleich mit erledigt.
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Dipl.-Ing. Uwe Scherbaum
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