Nach Ablauf der Entwurfslebensdauer (bisher meist 20 Jahre) kann eine Bewertung und Prüfung zum Weiterbetrieb (BPW) von WEA erfolgen. Wir überprüfen nach „Richtlinie für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen“ des DIBt, nach den BWE Richtlinien zum Weiterbetrieb bzw. nach Stand der Technik die Standsicherheit der Anlage durch eine geeignete Auswahl von Prüfmethoden. Dabei wird die WEA wie in der aktuellen DIBt-Richtlinie gefordert, einer Neuberechnung des Bauwerks (Turm und Gründung) unterzogen sowie eine intensive praktische Prüfung durchgeführt. Selbst bei festgestellten Schwachstellen ist ein Weiterbetrieb der Anlage nach Einleiten bestimnmter Maßnahmen oder weiterführenden bruchmechanischen Berechnungen meist möglich.
WIND-CHECK
Dipl.-Ing. Uwe Scherbaum
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